Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21806
BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21 (https://dejure.org/2022,21806)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2022 - V ZB 75/21 (https://dejure.org/2022,21806)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - V ZB 75/21 (https://dejure.org/2022,21806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,21806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1669
  • NZM 2022, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Dies wäre zwar bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 13 mwN).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur zum Teil ausgeführt wird, bei Abweisung einer Unterlassungsklage stehe zugleich die Berechtigung der beklagten Partei zu dem von dem Antrag umfassten Handeln fest (vgl. BAG NZA 2020, 1491 Rn. 31; BAGE 144, 1 Rn. 90; Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 40), umfassen derartige Aussagen soweit ersichtlich nur Konstellationen, in denen eine Klage wegen der fehlenden Rechtswidrigkeit der beanstandeten Handlung oder wegen des Bestehens einer Duldungspflicht als unbegründet abgewiesen wird (vgl. Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 23).
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Handelt es sich dabei um ein klageabweisendes Urteil, dessen abstrakte Formel für sich allein keinen Aufschluss über den Streitgegenstand gibt, ist zunächst der Klageantrag zu betrachten und im Übrigen an Hand der Urteilsbegründung der ausschlaggebende Abweisungsgrund zu ermitteln (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899; Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62, NJW 1965, 42; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205; Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur zum Teil ausgeführt wird, bei Abweisung einer Unterlassungsklage stehe zugleich die Berechtigung der beklagten Partei zu dem von dem Antrag umfassten Handeln fest (vgl. BAG NZA 2020, 1491 Rn. 31; BAGE 144, 1 Rn. 90; Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 40), umfassen derartige Aussagen soweit ersichtlich nur Konstellationen, in denen eine Klage wegen der fehlenden Rechtswidrigkeit der beanstandeten Handlung oder wegen des Bestehens einer Duldungspflicht als unbegründet abgewiesen wird (vgl. Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 23).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Eine solche Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf hin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2020 - V ZB 14/19, WuM 2020, 453 Rn. 4; Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, 220; jeweils mwN).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 225/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Ob theoretisch in der Zukunft Störungen denkbar sind, die über die zur Begründung des Antrags dargelegten Störungen hinausgehen und das Abwehrinteresse auf ein allgemeines Betretensverbot ausweiten könnten, ist für die wirtschaftliche Bewertung des Abwehrinteresses der Klägerin unerheblich (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senat, Urteil vom 24. April 1998 - V ZR 225/97, NJW 1998, 2368).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Damit hat es keine Aussage über die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Verhaltens getroffen (vgl. zur Abweisung wegen fehlender Wiederholungsgefahr Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 23 und zur entsprechenden Konstellation bei der Erstbegehungsgefahr BGH, Urteil vom 26. April 1990 - I ZR 99/88, NJW 1990, 2469, 2470).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZR 94/15

    Auswirkungen der Aufschüttung auf einem Nachbargrundstück auf den Abfluss von

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    a) Zutreffend geht es davon aus, dass sich bei der Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung die Beschwer der klagenden Partei nach ihrem Interesse an der Unterlassung der Störung bemisst; dieses Interesse ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß § 3 ZPO zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - V ZB 21/21, WuM 2022, 177 Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10

    Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Insbesondere ist der Zugang zur Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert worden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.04.1989 - V ZR 263/86

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Vereinbarung einer Schwarzgeldzahlung -

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
    Handelt es sich dabei um ein klageabweisendes Urteil, dessen abstrakte Formel für sich allein keinen Aufschluss über den Streitgegenstand gibt, ist zunächst der Klageantrag zu betrachten und im Übrigen an Hand der Urteilsbegründung der ausschlaggebende Abweisungsgrund zu ermitteln (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899; Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62, NJW 1965, 42; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205; Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90

    Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 283/86

    Urteil - Abweisung einer Zahlungsklage - Rechtskraftwirkung

  • BGH, 07.05.2020 - V ZB 14/19

    Klage eines stark sehbehinderten Miteigentümers einer Wohnungseigentumseinheit

  • BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21

    Berufungsstreitwert im Streit über die Sicherung eines Grundstücks durch

  • BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
  • BGH, 15.02.2024 - V ZB 54/23

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass es sich bei der Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NJW-RR 2022, 1669 Rn. 7).

    Die Beschwer der klagenden Partei bemisst sich nach ihrem Interesse an der Unterlassung der Störung, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß § 3 ZPO zu bestimmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, aaO mwN).

    Eine Orientierung an dem Auffangwert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG oder § 52 Abs. 2 GKG kommt daher nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NJW-RR 2022, 1669 Rn. 7).

  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 72/21

    Rechtskraft eines Urteils betreffend die Abweisung eine Klage wegen des fehlenden

    Bei einer klagabweisenden Entscheidung ist jedoch der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Urteilsbegründung (Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 mwN; vgl. auch Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NZM 2022, 754 Rn. 11; BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334; Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Allenfalls in einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wäre eine Orientierung an dem Auffangwert für Anwaltsgebühren denkbar (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022, V ZB 75/21, NZM 2022, 754 Rn. 7; großzügiger: Elzer in Toussaint, Kostenrecht, ZPO § 3 Rn. 14).
  • BayObLG, 11.01.2024 - 101 AR 222/23

    Verweisungsbeschluß, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung,

    Allenfalls in einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wäre eine Orientierung an dem Auffangwert für Anwaltsgebühren denkbar (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022, V ZB 75/21, NZM 2022, 754 Rn. 7; großzügiger: Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, ZPO § 3 Rn. 14).
  • OLG Dresden, 05.01.2024 - 4 W 797/23
    Schon im Ausgangspunkt der Bemessung ist daher nicht von den Auffangstreitwerten der § 52 Abs. 2 GKG, 23 Abs. 3 Satz 2 RVG auszugehen, die nur für eine Bemessung nach § 48 Abs. 2 GKG herangezogen werden können (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21 - Rn. 7, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht